Nachdem die Frist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verstrichen ist, steht das OZG 2.0 in den Startlöchern und muss sich noch gedulden. Die Ziele sind jedoch klar. Lesen Sie, worauf es jetzt bei der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung ankommt.
Die Frist zur Umsetzung des OZG zum 31.12.2022 ist verstrichen, während ein Großteil der zu digitalisierenden Leistungen noch nicht umgesetzt ist. Das Folgegesetz befindet sich inzwischen in der Ressortabstimmung.
Um sichtbare Fortschritte zu beschleunigen, wurden im vergangenen Jahr die wichtigsten „OZG-Booster“-Leistungen definiert, die unter dem Aspekt der Nutzerorientierung die dringendsten Bedarfe aus Sicht der Bürger:innen und aus Sicht der Wirtschaft abdecken. Diese gilt es umgehend vollständig bundesweit bis hin zur kommunalen Ebene nutzbar zu machen. Zu den 35 priorisierten digitalen Verwaltungsdienstleistungen zählen beispielsweise: Online-Anträge zur Einbürgerung, elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA), Personalausweis-Beantragung, An- oder Ummeldung eines Kfz und Elterngeld Digital. Die Leistung BaföG Digital ist bereits in allen 16 Bundesländern ausgerollt.
Nachnutzungsfähige Lösungen nach dem EfA-Prinzip (Einer für Alle) haben die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bereits entscheidend vorangebracht. Herausforderungen sind jedoch die fehlende Einigung auf allgemein gültige Standards und Architekturen.
Es kommt weiterhin darauf an, Bürgerservices von den Antragstellenden her Ende-zu-Ende zu denken, dabei ausgehend von der Kommunikation mit den Antragstellenden die anschließenden Prozesse innerhalb der Behörden medienbruchfrei zu gestalten und die behörden- und ebenenübergreifende Kommunikation fortzusetzen. Die Verwaltungsebene hinter den digitalen Servicess wird auch der wesentliche Fokus des OZG 2.0 sein. Behörden müssen schauen, wie sich die Erfahrungen und bereits geschaffenen technischen Grundlagen aus dem OZG nutzen lassen und technische sowie organisatorische Voraussetzungen für alle „Backend“-Prozesse schaffen. Die ganzheitliche Digitalisierung bis in die internen Verwaltungsabläufe hinein betrifft vor allem die Anbindung von Fachverfahren und die Registermodernisierung. Diese ist der nächste wichtige Schritt, um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung weiter voranzubringen.
Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer regelt, dass Verwaltungsdaten mithilfe der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) der richtigen Person zugeordnet werden können. Es liefert den Rahmen für ein registerübergreifendes sicheres und datenschutzkonformes Identitätsmanagement und die einfache Antragstellung nach dem Once-Only-Prinzip, d.h. die Bürger:innen müssen ihre Daten nur einmalig übermitteln und behalten die Hoheit über die weitere Verwendung ihrer Daten. Nur mit ihrem Einverständnis können dann andere Behörden bei Bedarf ganz unbürokratisch auf diese Daten zugreifen.
Die Registermodernisierung und damit die Steuer-ID als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen nützen also nicht nur den Bürger:innen, sondern vernetzen auch die Registerlandschaft und erleichtern die Verwaltungsarbeit. Mehr zur Umsetzung der Registermodernisierung in der öffentlichen Verwaltung erfahren Sie demnächst ebenfalls hier im Blog.