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UX4all – Tipps für die Umsetzung barrierefreier Online-Angebote

Das Thema Barrierefreiheit spielt eine wichtige Rolle bei der Nutzung digitaler Kanäle und Anwendungen, insbesondere auch in der öffentlichen Verwaltung. Wir begleiten bereits diverse Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie mehrere Bundesländer dabei, ihre Online-Angebote barrierefrei zu machen. Erfahren Sie mehr darüber, nach welchen Prinzipien barrierefreie Webseiten und Software entwickelt werden.

Barrierefreie Angebote helfen Menschen mit Einschränkungen des Hör- und Sehvermögens, mit motorischen und kognitiven Einschränkungen, aber auch einfach älteren, unerfahrenen oder fremdsprachigen Nutzern. Letztendlich verbessert die Barrierefreiheit die Usability für alle Benutzergruppen. Um jedem Bürger, ob mit oder ohne Einschränkungen, gleichermaßen Zugang zu den Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, sind alle Behörden gesetzlich verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten für Webseiten, mobile Anwendungen, Fachapplikationen sowie für elektronisch gestützte Verwaltungsabläufe. Generell ist es ratsam, Experten für Barrierefreiheit bereits zu Beginn eines Projektes gemeinsam mit den UX-Designern einzubinden.

Die barrierefreie Webentwicklung stützt sich auf vier wichtige Prinzipien:

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit

Die Wahrnehmbarkeit muss für sämtliche Nutzer*innen gegeben sein, wobei auch keine Behindertengruppe ausgeschlossen sein darf. Bei einer Website sorgt eine semantische Auszeichnung der Elemente zunächst dafür, dass die Inhalte unabhängig von der Präsentationsart erkannt werden können. Dazu zählen beispielsweise logisch aufgebaute und bezeichnete Überschriften sowie Tabellen. Hinzu kommt der Aspekt der Lesbarkeit – hier ist zum einen die Darstellung der Inhalte in der Vergrößerung wichtig: sie dürfen beim Einzoomen nicht überlappen oder abgeschnitten sein. Zum anderen müssen die Inhalte auch auf kleinen Displays bedienbar sein. Um das zu erreichen, sollte sich der Seiten-Umbruch dynamisch anpassen und die Bildschirmausrichtung frei wählbar sein.

Ausreichende Kontraste sowie die Verwendung unterscheidbarer Formen und Muster erleichtern die Nutzung für Menschen mit einer Farbfehlsichtigkeit. Für blinde Menschen sind Audiodeskriptionen für Videoinhalte sowie aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und grafische Bedienelemente wichtig. Diese werden dann von einem Screenreader erfasst und vorgelesen. Da für gehörlose Menschen Gebärdensprache leichter zu verstehen ist als reine Textsprache, sollte für besonders wichtige Inhalte auch diese Form der alternativen Ausgabe angeboten werden. Als Alternative für Audio-Inhalte haben sich Untertitel etabliert, welche ebenso für fremdsprachige Nutzer hilfreich sind.

Prinzip 2: Bedienbarkeit

Funktionen und Inhalte müssen nicht nur per Maus, sondern auch mittels Tastatursteuerung bedienbar sein. Dazu müssen alle Bedienelemente mittels Tastatur ansteuerbar sein. Ein gut sichtbarer Tastaturfokus ist dabei essenziell. Zudem sorgt die Möglichkeit, Inhaltsblöcke zu überspringen, für eine gute Bedienbarkeit der Website. Für motorisch eingeschränkte Menschen kann eine mangelhafte Maus- oder Tastaturbedienbarkeit eine Barriere darstellen, da alternative Ein- und Ausgabegeräte, wie bspw. Trackball, Joystick oder Kopf-/Mundsteuerung, ebenfalls über die Standardschnittstellen angebunden werden. Auch Zeitbegrenzungen für Eingaben oder Aktionen sollten sich gegebenenfalls verlängern oder abschalten lassen.

Prinzip 3: Verständlichkeit

Sind alle Inhalte lesbar und sprachlich verständlich? Funktioniert die Bedienung erwartungsgemäß, d.h. ist die Navigation konsistent und sind die Benutzerschnittstellen entsprechend eindeutig beschrieben? Dazu zählen auch Elemente, die zu Kontextänderungen führen, wie externe Links oder Datei-Downloads. Sind Formulare so angelegt, dass Eingabefehler möglichst vermieden werden? Diese Fragen helfen dabei, das Web-Angebot verständlich und vorhersehbar zu gestalten.

Prinzip 4: Robustheit

Damit Browser und Hilfsmittel die Anwendung zuverlässig interpretieren können, ist in erster Linie ein valides HTML ausschlaggebend, das korrekt verschachtelt ist, keine veralteten Elemente nutzt und alle notwendigen Auszeichnungen verwendet. Darüber hinaus muss die Kompatibilität mit assistiven Technologien gewährleistet sein. Dies betrifft beispielsweise Vergrößerungssoftware für Menschen mit einer Sehbehinderung und so genannte Screenreader, die einem blinden Benutzer Inhalte vorlesen. Hierbei ist unter anderem auch darauf zu achten, dass alle Elemente übermitteln, wie diese heißen, welche Funktion sie haben und wie deren Status ist.

Unser Fachteam unterstützt Sie bei der konkreten Anwendung der vier Grundprinzipien. Wir testen insbesondere Online-Angebote der öffentlichen Verwaltung auf Barrierefreiheit und helfen dabei, diese weiterzuentwickeln.

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Webseite.

Schlagwörter: Barrierefreiheit, Barrierefreiheitstest, digitale Verwaltung, UX

Autoreninfo

Kerstin Krüger ist als PR- und Marketing Projekt-Managerin bei Materna tätig. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im Content Management und in der Betreuung verschiedener Kanäle der Unternehmenskommunikation wie Kunden-Newsletter und Corporate Blog. Ihr Themenschwerpunkt ist der Public Sector.

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