Das Onlinezugangsgesetz zielt auf den weiteren Ausbau der medienbruchfreien Abwicklung digitaler Verwaltungsleistungen. Welche Rolle spielen UX- und UI-Design und worauf kommt es bei der Implementierung an?
Bei nahezu jedem Produkt beginnt die User Experience bereits vor der Nutzung des eigentlichen Produktes und besteht darüber hinaus. So ist es auch im Behördenumfeld: Der Antragsteller hat eine bestimmte Vorstellung davon, welchen Service er sucht und welches Nutzererlebnis er erwartet. Es gilt, den Kontext und die Anforderungen zu verstehen und daraufhin Lösungen zu entwickeln und zu optimieren. Im User Experience Design erfolgt die Konzeption und die inhaltliche Strukturierung der zu erstellenden digitalen Medien und Services. Das User Interface Design übersetzt dann visuell dieses Konzept in eine digitale Oberfläche für das Frontend. Umso benutzerfreundlicher und intuitiver bedienbar das User Interface gestaltet wird, umso höher wird die Akzeptanz der User ausfallen.
Entsprechende Normenreihen zur Usability geben dabei eine Orientierung. So sind beispielsweise in der DIN EN ISO 9241-110 die Grundsätze der Dialoggestaltung in Webseiten beschrieben. Maßnahmen, die zu einer positiven Interaktion beitragen, sind u.a. das Ausblenden irrelevanter Informationen, das Visualisieren von Ladezeiten, die strukturierte Aufbereitung komplexer Sachverhalte sowie individualisierbare Angebote. Auch eine logische und eindeutige Fehlerbehandlung und Hilfestellung in Formularen zählt dazu.
Usability und das Thema Barrierefreiheit im Onlinezugangsgesetz
Eng mit dem Thema User Experience verwoben ist auch das Thema barrierefreie digitale Formulare. Man sollte sich vor Augen führen, dass Barrierefreiheit zur Verbesserung der Nutzererfahrung für jeden Menschen, ob mit oder ohne Einschränkungen, führt. Mit barrierefreien Angeboten erreichen Sie nicht nur eine größere Nutzergruppe sondern auch eine höhere Nutzerzufriedenheit und Imagegewinn. So stellen Sie sich nachhaltig für die Zukunft auf.
Auch im kommenden OZG soll das Thema Barrierefreiheit noch stärker verankert werden als bisher. Die Arbeitsgruppe OZG der BFIT (Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik) fordert nach § 5 der BITV 2.0 in einer aktuellen Stellungnahme, dass die gesamte Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen von der Antragsstellung bis zur Bescheid-Erteilung, einschließlich der Suchfunktion, dem Antragsassistenten und der Nutzerkonten nutzerfreundlich und barrierefrei gestaltet sein muss. Dem entsprechend sollte § 7 OZG ergänzt werden, sodass die Nutzerfreundlichkeit für alle Nutzergruppen einschließlich älterer Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen von Anfang an im Sinne der Normenreihen zur Usability zu berücksichtigen sind. Die Beteiligung von Usability Experten sowie Durchführung von Usability Tests durch Nutzergruppen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen seien hierfür zwei wichtige Instrumente.
Noch ist der Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes in der Bundesregierung nicht abschließend abgestimmt. Doch unabhängig von einer gesetzlichen Regelung ist es wichtig, in Projekten so früh wie möglich UX/UI-Designer einzubinden, denn nur so können die Design-Konzepte zur optimalen User Experience und digitalen Barrierefreiheit von Anfang an auch in der technischen Umsetzung berücksichtigt werden.
User Experience Ende zu Ende gestalten
Zuallererst geht es immer darum, die Bedürfnisse, Wünsche aber auch Bedenken der Nutzenden kennenzulernen. Hilfreich sind hier unter anderem Interviews, Umfragen, Studien, Kennzahlen und Persona basierend auf echten Zielgruppendaten. Im nächsten Schritt werden die Anforderungen definiert, von der Hypothese bis zur umfassenden Ausarbeitung einer User Journey Map. So gelingt es, ein Verständnis für den User und seine Emotionen zu entwickeln und von Anfang an die Stellschrauben zur Verbesserung der User Experience zu finden.
In einem neuen Materna-Webcast erfahren Sie, wie sich die User Experience umsetzen lässt. Unsere UX- und UI-Experten gehen auf alle wichtigen Komponenten ein, beispielsweise schlüssige Navigationskonzepte, Interaktionsdesign, Click-Dummies und UX-Testing. Auf Anfrage stellen wir Ihnen hier gern die Aufzeichnung zur Verfügung.
Einige Beispiele sind die FMS Plattform , das Infoportal Extremismusprävention oder die Infoplattform Endlagersuche.