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Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz benötigt klare rechtliche Vorgaben

In Zukunft werden mehr und mehr Menschen an ihrem Arbeitsplatz mit einem Software-Roboter, einem digitalen Assistenten oder einem System der Künstlichen Intelligenz (KI) zusammenarbeiten. Schon heute stellt sich die Frage nach der Haftung sowie der Regulierung von eigenständig arbeitenden Systemen.

Im einfachsten Fall geht es darum, ob eine Maschine, die automatisch Betriebsstoffe wie Öl bei einem Händler nachbestellt, eine wirksame Bestellung im juristischen Sinne aufgegeben hat. Dies kann relevant sein, wenn statt der benötigten Menge von 10 plötzlich 1.000 Liter angeliefert werden, für die kein Tank vorhanden ist. Deutlich komplizierter wird es, wenn strategische Entscheidungen auf Basis von Prognosen einer Künstlichen Intelligenz getroffen werden, die sich im Nachhinein als falsch erweisen. Kann dann der Hersteller der KI-Lösung auf Schadenersatz verklagt werden? In der Automobilbranche ist das Problem der Haftung von autonomen Fahrzeugen ebenfalls noch in vielen Aspekten zu klären.

Auf EU-Ebene diskutieren Experten seit einigen Jahren die Einführung einer E-Person: Bei zunehmender Autonomie der KI-Anwendungen soll sie ermöglichen, den Roboter selbst für die von ihm verursachten Schäden haftbar zu machen. Wie dieser die Schäden ersetzen soll, ist noch offen – so wie viele weitere Detailfragen.

Im Mai hat die EU Beratungen über eine erste konkrete Regulierung von KI-Systemen aufgenommen. Nach einer langen Vorlaufzeit, in der es vor allem um ethische Aspekte der Künstlichen Intelligenz ging, diskutiert der Rechtsausschuss nun einen Entwurf zu Haftungsfragen. Darin wird die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung für KI in Hochrisiko-Anwendungen vorgeschlagen. Haftbar soll danach der Betreiber der KI-Anwendung sein, also zum Beispiel der Unternehmer, der eine Maschine einsetzt, die mit einer lernenden Software ausgestattet ist. Der Betreiber soll darüber hinaus gezwungen werden, eine Pflichtversicherung für mögliche Risiken abzuschließen.

Der ITK-Verband Bitkom warnt bereits jetzt davor, den Einsatz der jungen Technologie zu stark zu regulieren. Dadurch könnten europäische Unternehmen von einer Nutzung abgeschreckt werden und es drohe ein Wettbewerbsnachteil gegenüber außereuropäischen Unternehmen.

Die Diskussionen zeigen, dass für einen breiten Einsatz von KI in der Arbeitswelt noch so manche Hürde zu nehmen ist. Sind einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, wird dies den Entwicklern zusätzliche Sicherheit geben und für einen weiteren Innovationsschub sorgen.

Informationen zum Thema Künstliche Intelligenz liefern beispielsweise folgende Webseiten:

Bitkom zur KI-Regulierung

Munich RE zur Haftung von KI-Systemen

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Christine Siepe leitet das Team Business Partner & Inside Sales. Zuvor sorgte sie langjährig in der Unternehmenskommunikation für eine eindeutige Positionierung von Materna am Markt über verschiedene Kommunikationskanäle wie Print, Social Media und Online. Die Dipl. Betriebswirtin ist seit mehr als 25 Jahren im Unternehmen tätig.

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