Viele Menschen sind auf barrierefreie Internet-Angebote, das sogenannte inklusive Internet, der öffentlichen Verwaltung angewiesen. Behörden sollten daher ein großes Interesse daran haben, alle Bürger gleichermaßen gut zu versorgen. Reicht dies als Motivation noch nicht aus, hat die EU-Kommission nun einen Termin genannt, bis zu dem Behörden Bericht erstatten müssen.
Die Vorgaben zur Barrierefreiheit sollen es allen Menschen ermöglichen, an sämtlichen Bereichen des täglichen Lebens teilnehmen zu können. So sind Behörden nach der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, die Benutzung von mobilen Applikationen sowie Webseiten, das heißt Internet und Extranet, für alle Bürger zu ermöglichen. Das gilt auch für Web-basierte und nicht Web-basierte Anwendungen, die Angestellte im öffentlichen Bereich nutzen. Die strengen Kontrollen der EU-Kommission verschaffen dem Thema Barrierefreiheit in der IT derzeit neue Brisanz – so ist Deutschland im Jahr 2019 bereits zur Einhaltung der Vorgaben ermahnt worden.
Warum Barrierefreiheit bei IT-Anwendungen insgesamt so wichtig ist und wie die öffentliche Verwaltung die damit verbundenen Anforderungen umsetzt, erläutert unser Kollege Knut Ludwiczak, IT Consultant in der Business Line Public Sector bei Materna.
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