Jedes Jahr im Mai ruft der weltweite Global Accessibility Awareness Day dazu auf, über die bessere Zugänglichkeit digitaler Angebote für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen nachzudenken. Auch Wirtschaftsunternehmen müssen sich jetzt stärker mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichten Unternehmen künftig zur Barrierefreiheit. Was bedeutet das aktuell für Unternehmen in Deutschland?
Während in den vergangenen Jahren die digitale Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung im Vordergrund stand, kommen entsprechende Verpflichtungen künftig auch auf Wirtschaftsakteure zu. Für fast zehn Prozent der Gesamtbevölkerung gilt es, eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Letztlich können sich Unternehmen, die nutzerfreundliche Bedingungen schaffen, aber auch Wettbewerbsvorteile sichern.
Um den intereuropäischen Handel mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, ist vor zwei Jahren mit dem European Accessibility Act (EAA) eine Richtlinie in Kraft getreten, die unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen, die in den Mitgliedsstaaten entstanden sind, durch gemeinsame Regeln harmonisiert. Die EU-Richtlinie betrifft die Produkte und Dienstleistungen, die als am wichtigsten für Menschen mit Behinderungen identifiziert wurden.
Um die Vorgaben der Europäischen Union auf nationaler Ebene verbindlich umzusetzen, hat Deutschland das so genannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet. Aus diesem ergibt sich auch für private Unternehmen in Deutschland die unmittelbare Verpflichtung, die wichtigen Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten.
Insbesondere geht es um digitale Tools, Produkte und Services, wie z. B. E-Books, E-Commerce, Online-Banking, Websites und Buchungssysteme für Transportdienste. Hier die vollständige Liste:
Die bisherige Erfahrung von Materna im Bereich der öffentlichen Verwaltung hat gezeigt, dass das Thema Barrierefreiheit frühzeitig angegangen werden sollte. Bund, Länder und Kommunen sind durch eine EU-Richtlinie verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei anzubieten. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und nicht zuletzt das Onlinezugangsgesetz (OZG), das ebenfalls Fristen vorgibt, bilden hier den Rahmen für die Umsetzung. Mittlerweile sind die Bundesbehörden und Bundesländer im Bereich Barrierefreiheit sehr gut aufgestellt.
Langsam aber sicher wird das Thema Barrierefreiheit nun auch für Privatunternehmen aktuell. Neben der grundsätzlich wichtigen Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen wird die barrierefreie Umsetzung von Produkten und Dienstleistungen umso dringlicher, da Unternehmen sonst Strafzahlungen von bis zu 100.000 Euro riskieren oder gar ihr Produkt vom Markt nehmen müssen. Um hier systematisch vorzugehen, sollten Unternehmen bereits frühzeitig Experten für Barrierefreiheit und Usability einbinden. Materna unterstützt bei der Richtlinien-konformen Umsetzung barrierefreier Web- und Non-Web-Anwendungen.
Informationen dazu auch unter: http://www.materna.de/barrierefreiheit