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EU-DSGVO: Wie verkraftet das Marketing den gesetzlichen Werbe-Blocker?

Mit der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung treten deutlich schärfere Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten, somit auch für das Direktmarketing, in Kraft. Wie lassen sich Marketing und Werbung für die Zukunft rechtssicher gestalten?

Viele Unternehmen haben bisher keine korrekten Werbe-Einwilligungen von allen Kunden und Interessenten eingeholt. Damit ist am 25. Mai 2018 mit Inkrafttreten der EU-DSGVO Schluss. Die direkte Ansprache der Kunden wird dann schwieriger. Zugleich steigen die Aufwände für die Dokumentation und Information erheblich. Die EU-DSGVO und das daraus abgeleitete neue Bundesdatenschutzgesetz stellen für alle Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar.

Die wichtigste Neuerung für viele Unternehmen: Das Listendatenprivileg, also die Verarbeitung von Personendaten für den Adresshandel und zu Werbezwecken ohne Einwilligung in bestimmten Fällen, fällt weg. Auch Gewinnspiele und andere an die Kontakteinwilligung der Teilnehmer gekoppelte Aktionen lassen sich nicht mehr so wie bisher nutzen. Eine gültige Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten muss freiwillig, durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen. Auf der sicheren Seite sind Unternehmen, wenn sie eine Beratungseinwilligung (BEW) einholen, in der ein Kunde oder Interessent dem Unternehmen detailliert die Erlaubnis gibt, ihn zu bestimmten Zwecken über bestimmte Kommunikationskanäle zu kontaktieren.

Nach dem Stichtag 25. Mai 2018 ist es nicht mehr erlaubt, den Kunden ohne explizite Einwilligung direkt zu kontaktieren – auch nicht, um ihn zu einer Beratungseinwilligung zu bewegen. Daher müssen sich Unternehmen spätestens jetzt aktiv um die Beratungseinwilligung bemühen, um ihr Direktmarketing künftig rechtskonform aufzustellen und letztendlich die direkte Ansprache ihrer Kunden weiter zu ermöglichen.

Mit gezielten Kampagnen kann es gelingen, noch 50 bis 60 Prozent der Kunden, die aktuell keine gültige Beratungseinwilligung haben, abzuholen. Materna hilft Unternehmen von der Kampagnenkonzeption bis hin zum Betrieb der Technologien, die notwendig sind, um den Dokumentationspflichten gerecht zu werden.

Die Zeit läuft – setzen Sie jetzt noch rechtzeitig Ihr EU-DSGVO -Projekt um!

Mehr dazu erfahren Sie in unserem aktuellen Monitor-Beitrag und auf unserer Webseite.

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Autoreninfo

Kerstin Krüger ist als PR- und Marketing Projekt-Managerin bei Materna tätig. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im Content Management und in der Betreuung verschiedener Kanäle der Unternehmenskommunikation wie Kunden-Newsletter und Corporate Blog. Ihr Themenschwerpunkt ist der Public Sector.

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