Barrierefreiheit ist heute ein Muss, wenn es um die Umsetzung von Websites und mobilen Anwendungen geht. Aber auch digitale PDF-Dokumente müssen barrierefrei sein. Insbesondere die öffentliche Verwaltung muss ihre Dokumente auf den Prüfstand stellen, um Barrieren bei den elektronischen Verwaltungsleistungen abzubauen. Wie lässt sich das umsetzen?
Wenn es um das Barrierefreiheit geht, sehen wir uns einer Vielzahl von Normen und Gesetzen gegenüber, angefangen mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) bis zur neuesten EU-Richtlinie 2016/2102. In dieser ist die barrierefreie Umsetzung von Websites und mobilen Anwendungen geregelt, aber auch die Bereitstellung barrierefreier Büroanwendungen. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes haben sich die Bundesbehörden und Bundesländer im Bereich Barrierefreiheit insgesamt schon gut aufgestellt, jedoch hinsichtlich ihren Dokumentenbeständen noch einen hohen Handlungsbedarf. Barrierefreie Dokumente erleichtern den Bürger:innen den Zugang zu den Online-Services der Behörden und sind ein wesentlicher Bestandteil reibungsloser Verwaltungsprozesse.
Aber was ist eigentlich ein barrierefreies Dokument? Damit ein PDF-Dokument als barrierefrei gilt, muss es dem PDF/UA Standard folgen und unter anderem seine Inhalte in einer Vorlesesoftware richtig wiedergeben lassen – ob Text, Tabellen, Formularfelder oder Grafiken. Zudem müssen, ähnlich wie bei einer Website, online bereitgestellte PDF-Dokumente z.B. über einen ausreichenden Textkontrast und Alternativtexte für Grafiken verfügen. Auch die Art der Konvertierung und des PDF-Exports spielt eine Rolle.
Wichtig ist es, das Thema nicht nur aus technischer Sicht anzugehen und dort nachzubessern, sondern auch inhaltlich. Bei der Erstellung von barrierefreien Dokumenten ist es hilfreich, möglichst frühzeitig im Redaktionsprozess anzusetzen. Wir verwenden insgesamt drei Bausteine, um sozusagen eine barrierefreie Brücke zu errichten, die den mühelosen Zugang zum Dokument und für Behörden somit eine unkomplizierte Abwicklung von Verwaltungsleistungen erlaubt:
1 Bei der redaktionellen Erstellung ist zu berücksichtigen, wie Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen Informationen wahrnehmen und erschließen. Unter anderem lassen sich Barrieren im Vorfeld abbauen durch:
- nachvollziehbar strukturierte Inhalte
- ausreichende Kontraste für Texte und Bilder
- Alternativtexte hinter wichtigen Bildern
- Schriftgrafiken vermeiden
- aussagekräftige Linktexte
- bei Tabellen auf komplexe Darstellung mit mehreren Ebenen verzichten
2 Technische Anforderungen beachten, die grundlegend sind, um die im Dokument enthaltenen Informationen vollständig und richtig an assistive Technologien wie Screenreader weiterzugeben. Dazu gehören vor allem die
- technische Abbildung der inhaltlichen Struktur mittels Tags in der richtigen Reihenfolge
- Übereinstimmung der optisch sichtbaren Elemente mit den technisch übermittelten Elementen
- Markierung von Layout- und Schmuckgrafiken als dekorative Elemente
- technisch eindeutig identifizierbare Formularfelder
3 Im Sinne der Qualitätssicherung ist eine kontinuierliche Überprüfung der PDF-Dokumente notwendig. An dieser Stelle empfehlenswert:
- Verantwortlichkeiten festlegen, um Regeln und Maßnahmen durchzusetzen
- Prüftools wie PDF-Accessibility-Checker nutzen
- zusätzliche manuelle Prüfung der technisch nicht erfassbaren Bestandteile
Materna unterstützt Unternehmen und Behörden bei der Evaluierung der Barrierefreiheit und Umsetzung von barrierefreien Dokumenten, Web- und Desktop-Anwendungen sowie Apps. Als offizielle BIK Prüfstelle im Prüfverbund führt Materna auch den BIK BITV-Test hinsichtlich der Barrierefreiheit Ihres Webangebotes durch. Hier können Sie ein Angebot für den BIK BITV-Test anfragen. Weitere Informationen und Tipps erhalten Sie auf unserer Website.
Seit kurzem gestartet ist auch das Portal Barrierefreiheit, das alle Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit gesammelt und zentral zur Verfügung stellt. Auch dort finden Sie wertvolle praktische Umsetzungshilfen.