Schnell die Temperaturen für das Wochenende nachgeschlagen oder die aktuellen Fußballergebnisse. Apps sind schnell, sie sind einfach zu bedienen und sie sind immer mit dabei. Das machen sich auch Behörden zunutze.
Mehr als zwei Drittel der deutschen Webnutzer installierte und nutzte im ersten Quartal 2016 mobile Apps. Die Vorteile liegen auf der Hand: Viele Apps sind auch offline verfügbar, der Nutzer kann also auch ohne Netzanbindung auf die Inhalte und Informationen zugreifen.
Was heißt das also für Behörden? Wenn der Internet-Auftritt der Behörde ihre Visitenkarte ist, ist die App sozusagen ihr smarter Begleiter des Bürgers, der überall schnell zur Hand ist. Statt die eigenen Leistungen zu präsentieren, ist es vielmehr wichtig, den richtigen Anwendungsfall abzudecken.
Besonders Behörden, die den Government Site Builder (GSB), die Content-Management-Lösung des Bundes, bereits für ihren Web-Auftritt einsetzen, haben leichtes Spiel, ihre Leistungen in einer App darzustellen. Sie können Informationen, die ohnehin schon im GSB verfügbar sind, zusätzlich auch über eine App anbieten. Die Redakteure können einfach die gewohnte Redaktionsschnittstelle nutzen. Die Inhalte können sie so entweder zusätzlich oder auch ausschließlich in der App veröffentlichen. Behörden haben zudem einen immensen Vorteil gegenüber anderen App-Anbietern: In den meisten Fällen haben sie mit ihrer zentralen Aufgabe ein Alleinstellungsmerkmal. Die Konkurrenz gegenüber zigtausenden anderen Apps in den AppStores ist also überschaubar.
Ein Beispiel ist die App „Wissen wappnet“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz mit ihrem Quiz www.bmjv.de/wissen-wappnet-app. Dort finden Nutzer von Smartphones und Tablets Informationen zu Themen wie etwa Widerrufsrecht, Kostenfallen im Internet oder Mängel bei Pauschalreisen. Durch die Wiederverwendung der Webseiten-Inhalte benötigt die App keine zusätzliche redaktionelle Pflege. Änderungen auf der Webseite werden beim Starten der App automatisch synchronisiert.