Der Materna Blog – wissen was los ist

©SFIO CRACHO - stock.adobe.com

Die elektronische Unterschrift: Gelingt endlich der Durchbruch?

Noch wird die elektronische Unterschrift zu wenig eingesetzt. Das könnte sich bald ändern dank einer neuen EU-weiten Verordnung namens eIDAS. Warum das so ist, zeigt unser fiktives Beispiel.

Das Beispiel

Die 89-jährige Eva Müller wurde von der „Senioren-Fahrrad GmbH“ aus Köln abgezockt. Der Seniorin wurde am Telefon ein Fahrrad im Wert von 999,- € verkauft. Ihr Enkel, Gerd Müller, schaltete am nächsten Tag einen Anwalt ein, der zum Glück vor Gericht einen Titel für die Seniorin erstritt. Leider reagierte die Senioren-Fahrrad GmbH nicht auf die Briefe des Anwalts. Dank moderner Ausstattung konnte der Anwalt dennoch helfen: Er füllte einen Vollstreckungsantrag auf seinem Tablet aus und übermittelte den via Smartphone signierten Vollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Nach einer Woche bekam Frau Müller ihr Geld zurück.

Wie funktioniert das?

Das funktioniert mit der qualifizierten Signatur. Wie das ganz genau funktioniert, zeigen Materna und die Bundesdruckerei zum ersten Mal in Deutschland auf der diesjährigen CeBIT am Beispiel eines elektronischen Antrags, der mittels Smartphone die qualifizierte Signatur übermittelt. Hierbei füllt der Antragsteller einen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher als Online-Formular aus. Anschließend wird das ausgefüllte Formular rechtssicher über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung qualifiziert signiert und an das entsprechende Fachverfahren zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die Signaturanfrage erfolgt über das sign-me-Portal der Bundesdruckerei und wird mittels SMS-TAN auf dem Smartphone bestätigt. Digitale Anträge bzw. Online-Formulare sind auf jedem Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop, PC) nutzbar. Eingegebene Daten werden dabei unmittelbar an nachgelagerte Fachverfahren weitergegeben und können dort weiterverarbeitet werden. Zusammen mit der eIDAS-konformen Signatur erhält das Dokument größte Rechtssicherheit.

Wie können Anträge für den Bürger komfortabel angeboten werden?

Online-Formulare bieten Bürgern und Behörden viele Vorteile. Die Formulare können unabhängig von Öffnungszeiten und Ort ausgefüllt werden. Die elektronische Weitergabe der Anträge verhindert einen Medienbruch, Anträge werden direkt in zugehörige Fachverfahren übernommen und die Bearbeitungszeit wird verkürzt.

In der Vergangenheit waren große Hürden zu bewältigen, um eine qualifizierte elektronische Unterschrift (Signatur) unter einen Antrag zu setzen. Es wurde eine Signaturkarte, ein Lesegerät  sowie ein Zertifikat benötigt. Der neue Personalausweis sollte die elektronische Unterschrift beflügeln, da er seinem Träger eine eigene Signaturkarte an die Hand gibt. Dennoch entstehen Anschaffungskosten für Kartenlesegerät und Signaturkarte und die gewünschte Nutzung blieb aus. Allein die Kosten für Lesegerät und Karte, das Zertifikat sowie die technischen Schwierigkeiten beim Anschließen unter verschiedenen Betriebssystemen schreckten viele Bürger ab. Daher hat sich die digitale Signatur in Deutschland bislang nicht flächendeckend durchgesetzt.

eIDAS-Verordnung schafft europaweite Vertrauensbasis

Mit der eIDAS Verordnung wird das jetzt anders. Damit ist es nun möglich, die elektronische Unterschrift fern auszulösen. Sie bietet endlich die Chance, elektronisches Unterschreiben erheblich zu vereinfachen. Da die eIDAS Verordnung europaweit greift, können auch alle EU-Bürger davon profitieren. Von den 300 Millionen EU-Bürgern sind täglich 71% online und rund 86% verfügen über einen Breitband-Internetanschluss.

Schlagwörter: ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

Arbeiten mit dem neuen GSBEditor/web
Eine Renaissance der künstlichen Intelligenz – Warum jetzt?